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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 25.10.1984

1 Ws 212/84

Normen:
StGB § 53 Abs.2, § 55, § 56 f Abs.1 Nr.1

Fundstellen:
DRsp III(310)118f
MDR 1985, 160
NStZ 1985, 123

Der BeschwF. war 1980 zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe und 1981 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Von der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe aus den beiden Strafen nach §§ 460 , 462 a [...]
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