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LG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.08.1984

2/1 S 92/84

Normen:
GG Art. 103 Abs.1
ZPO § 513 Abs.2, § 128 Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(416)276b
NJW 1985, 1171

»Die Berufung ist .. gemäß entsprechender Anwendung des § 513 Abs. 2 ZPO statthaft. Durch das angefochtene Urteil ist das in Art. 103 GG verbriefte Recht der Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt worden, was im [...]
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