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EuGH - Entscheidung vom 13.12.1984

Rs 292/84 R

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 GEMÄSS ARTIKEL 185 EWG-VERTRAG HABEN KLAGEN BEIM GERICHTSHOF KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG. DER GERICHTSHOF KANN JEDOCH , WENN ER DIES DEN UMSTÄNDEN NACH FÜR NÖTIG HÄLT , DIE DURCHFÜHRUNG DER ANGEFOCHTENEN HANDLUNG [...]
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