1 DAS BAYERISCHE VERWALTUNGSGERICHT MÜNCHEN HAT MIT BESCHLUSS VOM 27. OKTOBER 1982 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 4. JANUAR 1983 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG ZWEI FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG VON ARTIKEL 11 DER [...]
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