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BVerwG - Entscheidung vom 09.10.1984

1 C 20.82

Normen:
GewO § 33d Abs. 1 S. 1 § 33h Nr. 3

Fundstellen:
DRsp V(533)386d
DVBl 1985, 291
GewArch 1985, 59
NVwZ 1985, 829

»Die Erteilung der vom Kl. begehrten Unbedenklichkeitsbescheinigung für ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit i. S. des § 33 d Abs. 1 Satz 1 GewO hätte nur versagt werden dürfen, wenn das [geplante] Spiel Glücksspiel [...]
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