Unter Aufhebung des Berufungsurteils des VGH Baden-Württemberg Ä 6 S 230/81 Ä v. 24. 2. 82 (GewArch 1982 Heft 10 S. 329 = NVwZ 1983 Heft 5 S. 297, auszugsweise abgedruckt unter V (533) 365 c) führt das Gericht aus: (a) [...]
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