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BVerwG - Entscheidung vom 15.11.1984

2 C 29.83

Normen:
DRiG § 4
GG Art. 20 Abs.2 S.2

Fundstellen:
BVerwGE 70, 270
DRsp IV(485)183a-b
DVBl 1985, 452

(a) »... Der Zweck des § 4 DRiG besteht, wie der Senat in BVerwGE 25, 210 ausgeführt hat, darin, das in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Prinzip der Gewaltenteilung durchzuführen. Die Vorschrift will den Richter im [...]
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