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BVerwG - Entscheidung vom 17.02.1984

4 C 70.80

Normen:
VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
VwVfG § 36 Abs. 2 Nr. 4

Fundstellen:
BauR 1984, 388
BayVBl 1984, 372
BBauBl 1984, 791
BRS 42 Nr. 176
Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137
DÖV 1984, 854
GewArch 1984, 226
JuS 1984, 978
NuR 1984, 192
NVwZ 1984, 366
UPR 1984, 238
ZfBR 1984, 258

I. Die Klägerin wendet sich gegen die im Zusammenhang mit einer Baugenehmigung erlassene Auflage, eine auf dem Nachbargrundstück befindliche Pipeline feuerhemmend zu ummanteln. Die Klägerin betreibt ein [...]
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