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BVerfG - Entscheidung vom 04.04.1984

1 BvR 276/83

Normen:
GG Art. 3 Abs 1
ZPO § 546 § 621d

Fundstellen:
BVerfGE 66, 331
EuGRZ 1984, 440
FamRZ 1984, 866
NJW 1984, 2346
ZZP 98, 216

A. Der Beschwerdeführer beanstandet, daß der Bundesgerichtshof seine Revision bei einem Wert der Beschwer von über 40 000 DM deshalb als unzulässig verworfen hat, weil er entgegen der Ansicht eines allgemeinen [...]
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