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BVerfG - Entscheidung vom 18.12.1984

2 BvL 22/82

Normen:
EuRHÜ (Europäisches Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 - BGBl. 1964 II S. 1369, 1386) Art. 14 Abs. 2
GG Art. 100 Abs. 1 Art. 103 Abs. 1
IRG § 59

Fundstellen:
BVerfGE 68, 337
EuGRZ 1985, 358

A. Die Vorlage betrifft die Gewährung internationaler Rechtshilfe in Strafsachen durch deutsche Gerichte. I. 1. Bis zum 1. Juli 1983, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in [...]
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