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BVerfG - Entscheidung vom 28.12.1984

2 BvR 1541/84

Normen:
EGGVG §§ 23 ff
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4

Fundstellen:
MDR 1985, 378
NJW 1985, 1019
NStZ 1985, 228

1. Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. a) Die Auslegung des § 23 EGGVG , wonach es sich bei der Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im Laufe [...]
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