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BGH - Entscheidung vom 04.12.1984

1 StR 430/84

Normen:
StPO § 353 Abs.2

Fundstellen:
DRsp IV(460)157c
MDR 1985, 336
NJW 1985, 638
StV 1985, 89
wistra 1985, 105

Im Ausgangsverfahren hatte die Strafkammer die Aussage einer eidlich vernommenen Zeugin wegen nicht ausschließbaren Verdachts der Tatbeteiligung (§ 60 Nr. 2 StPO ) als uneidliche Aussage gewertet; nach Aufhebung des [...]
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