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BGH - Entscheidung vom 03.10.1984

2 StR 166/84

Normen:
StPO § 344 Abs.2 S.2, § 345 Abs.2

Fundstellen:
BGHSt 33, 44
DRsp IV(460)155b-c
EzSt StPO § 345 Nr. 1
JR 1985, 211
MDR 1985, 67
NJW 1985, 443
NStZ 1985, 230
StV 1985, 135
VRS 67, 446
wistra 1985, 79

Der Verteidiger hatte im erstinstanzlichen Verfahren die Beweisanträge handschriftlich niedergelegt und die entsprechenden, mündlich in die Hauptverhandlung eingebrachten Schriftstücke der Strafkammer übergeben, die [...]
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