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BGH - Entscheidung vom 19.04.1984

1 StR 213/84

Normen:
BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
MDR 1984, 626
NStZ 1984, 365

Die Annahme der Strafkammer, bei den eingeführten 874 Gramm Haschisch handele es sich um eine 'nicht geringe Menge' im Sinn von § 30 Abs. 1 Nr. 4 , 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG , der Grenzwert sei bei 100 Gramm anzusetzen, [...]
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