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BAG - Entscheidung vom 15.08.1984

7 AZR 536/82

Normen:
KSchG § 1

Fundstellen:
BB 1985, 800
DB 1985, 976
DRsp VI(614)101a

'...Maßgebliche Beurteilungsgrundlage für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung sind stets die objektiven Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung. Wie der erk.Senat bereits in seinem Urteil [in] BAGE [...]
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