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BAG - Entscheidung vom 23.03.1984

7 AZR 37/81

Normen:
BGB § 123 § 142 § 276 § 325 Abs. 1 S. 1 § 823 Abs. 2
StGB § 263

Fundstellen:
AP Nr. 8 zu § 276 BGB Vertragsbruch
ARST 1984, 167
DB 1984, 1731
EzA § 249 BGB Nr. 16
NJW 1984, 2846
NZA 1984, 122
SAE 1984, 217
WM 1984, 1353
ZfA 1985, 597
ZIP 1984, 873

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Schadenersatz wegen Vertragsbruchs und unerlaubter Handlung in Anspruch. Die Parteien schlossen am 28. August 1979 einen schriftlichen 'Anstellungsvertrag' ab, in dem sie u.a. [...]
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