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BAG - Entscheidung vom 08.05.1984

3 AZR 622/82

Normen:
AFG §§ 63 ff.
FeiertLohnzahlG § 1 Abs.1 S.2

Fundstellen:
BB 1984, 2003
DB 1984, 2253
DRsp VI(608)175d-g

Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 FeiertLohnZahlG muß der ArbGeber für die infolge eines gesetzl. Feiertags ausgefallene Arbeitszeit den Arbeitsverdienst zahlen, den der ArbNehmer ohne den Arbeitsausfall hätte. ... (d) Fällt der [...]
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