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BAG - Entscheidung vom 18.12.1984

3 AZR 389/83

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 847

Fundstellen:
AP Nr. 8 zu § 611 BGB
DB 1985, 2307
DfS Nr. 1993/1
EzA § 611 BGB Nr. 2
NZA 1985, 811
SAE 1986, 33
VersR 1986, 176
DRsp I (145) 303a-b
JZ 1985, 1062

(a) »... Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts liegt vor bei einem Eingriff in die Individualsphäre, zu der auch das berufliche Wirken des Betroffenen gehört (vgl. Palandt/Thomas. BGB , 43. Aufl., § 823 Anm. 15 B [...]
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