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OVG Münster - Entscheidung vom 31.08.1983

3 B 538/83

Normen:
VwGO § 80 Abs.2 Nr.1

Fundstellen:
DRsp V(557)134b
DVBl 1984, 347
DÖV 1984, 121
MDR 1984, 610
NVwZ 1984, 395

»... Säumniszuschläge würden bisher zumeist nicht als Abgaben i. S. des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO [VerwGO] angesehen (vgl. HessVGH, VRsp. 27, 1010 ff.; VGH Bad.-Württ., KStZ 1972, 59 ..). Die angeführten Entscheidungen [...]
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