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LG Hannover - Entscheidung vom 09.03.1983

11 S 471/82

Normen:
BGB § 633

Fundstellen:
MDR 1984, 229

Es gilt der Rechtsgedanke des § 767 Abs. 2 ZPO (BGH, BauR 1985, 569 , 570). Die Rechtskraft des Vorschußurteils kann sich daher nicht auf früher nicht bekannte Umstände erstrecken. Neue Umstände sind dagegen: [...]
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