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EuGH - Entscheidung vom 19.07.1983

Rs 120/83 R

Normen:
EWG-VERTRAG ART. 185

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 NACH ARTIKEL 185 EWG-VERTRAG HABEN KLAGEN BEI DEM GERICHTSHOF KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG. DER GERICHTSHOF KANN JEDOCH GEMÄSS ARTIKEL 185 UND 186 EWG-VERTRAG , WENN ER DIES DEN UMSTÄNDEN NACH FÜR NÖTIG HÄLT , DIE [...]
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