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EuGH - Entscheidung vom 05.07.1983

Rs 78/83 R

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 NACH ARTIKEL 39 EGKS-VERTRAG HABEN DIE BEIM GERICHTSHOF ERHOBENEN KLAGEN KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG. DIESER KANN JEDOCH , WENN ES DIE UMSTÄNDE NACH SEINER ANSICHT ERFORDERN , DIE VOLLSTRECKUNG DER ANGEGRIFFENEN [...]
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