1 DAS TRIBUNAL DE PREMIERE INSTANCE BRÜSSEL HAT MIT URTEILEN VOM 8. OKTOBER 1981 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 7. JANUAR 1982 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG ZWEI FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DREIER RICHTLINIEN ÜBER [...]
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