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BVerfG - Entscheidung vom 01.06.1983

2 BvR 453/83

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4 Art. 140
WRV Art. 137 Abs. 3

Fundstellen:
NJW 1983, 2569

: Die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. 1. Die von den Fachgerichten geäußerte Rechtsauffassung, daß die im staatlichen Zuständigkeitsbereich keine unmittelbaren [...]
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