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BVerfG - Entscheidung vom 12.04.1983

2 BvR 307/83

Normen:
EMRK Art. 6 Abs. 3
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3
MRK Art. 6 Abs. 3
StPO § 140 Abs.1 Nr. 2
ZPO § 121

Fundstellen:
AnwBl 1983, 456
JurBüro 1984, 49
NStZ 1983, 374
StV 1983, 489

1. Der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Beschluß, mit dem das Landgericht die vom Beschwerdeführer begehrte Beiordnung eines Rechtsbeistands für seine Zeugenvernehmung versagt hat, verstößt nicht gegen die [...]
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