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BVerfG - Entscheidung vom 12.07.1983

1 BvR 697/77

Normen:
BVerfGG § 34 Abs. 4
BRAGO § 27
VV-RVG Nr. 7000 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG)

Fundstellen:
BVerfGE 65, 72

I. Der Bevollmächtigte der Beschwerdeführerin hatte unter anderem die Festsetzung von Schreibauslagen nach § 27 BRAGO in Höhe von 7 010 DM beantragt. Der Rechtspfleger berücksichtigte dagegen im [...]
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