Nach Ansicht des Senats ist im Entmündigungsverfahren wegen Trunksucht etc. (§§ 680 ff. ZPO ) Ä wie sich aus § 680 Abs. 2 ZPO ergebe Ä die Sonderregelung des § 650 ZPO nicht anwendbar. Diese Vorschrift, die in ihrem [...]
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