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BGH - Entscheidung vom 24.02.1983

I ZR 14/81

Normen:
BGB § 154 Abs. 1

Fundstellen:
DB 1983, 1590
DRsp I(112)4Nr. 2 zu § 154
DRsp II(210)314b
NJW 1983, 1727
VersR 1983, 537
WM 1983, 937

Zu den Konsequenzen der Funktion des Abs. 1 als bloße Auslegungsregel vgl. auch BGH, WM 1965, 950 . Die in Fällen einer entgegen § 154 Abs. 1 Satz 1 BGB gewollten vertraglichen Bindung offen gebliebenen Punkte werden [...]
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