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BGH - Entscheidung vom 14.07.1983

VII ZR 365/82

Normen:
BGB § 651g Abs. 2 Satz 3

Fundstellen:
BGHZ 88, 174
NJW 1983, 2699
ZfBR 1993, 122

Die Beklagte veranstaltet Pauschalreisen. Der Kläger buchte bei ihr für die Zeit vom 9. bis 23. August 1980 ein Ferienappartement für vier Personen in einer Hotelanlage mit Badestrand in P L an der französischen [...]
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