Siehe hierzu die nachgehende Entscheidung des BVerfG vom 07.02.1990 - 1 BvR 26/84 - BVerfGE 81, 242 -. Vorinstanz: LG Passau, vom 18.06.1980 - Vorinstanzaktenzeichen HKO 24/80 Vorinstanz: OLG München, vom 07.05.1981 - [...]
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