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BGH - Entscheidung vom 14.06.1983

VI ZR 213/81

Normen:
BGB § 249
PlichtversicherungsG § 3

Fundstellen:
DAR 1983, 289
DB 1983, 1919
DRsp I(123)274a-c
ES Kfz-Schaden B-1/12
MDR 1984, 40
NJW 1983, 2694
VRS 65, 244
VersR 1983, 758

Rechtsfehlerfrei geht das Berufungsgericht davon aus, daß die Bekl. verpflichtet sind, an den Kl. den gesamten Geldbetrag zu zahlen, der erforderlich ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Der Kl. ist [...]
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