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BGH - Entscheidung vom 04.07.1983

II ZR 220/82

Normen:
BGB §§ 276, 278

Fundstellen:
BGHZ 88, 67
NJW 1983, 2696

Die Klägerin, eine Frauenärztin, verlangt von den vier Beklagten Schadensersatz, weil diese ihre Aufklärungspflicht verletzt und es deshalb zu vertreten hätten, daß sie mit der R AG Z ein Warenterminoptionsgeschäft [...]
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