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BGH - Entscheidung vom 23.11.1983

3 StR 300/83

1. Die Verfolgung der dem Angeklagten zur Last gelegten Straftat wird mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154 a StPO dahin beschränkt, daß im Falle Peitz die unter I 2 Buchst. a und b der Urteilsgründe (UA [...]
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