Hinweis zu A Ebenso BGH, StV 1991, 157 : Zu berücksichtigen ist im Rahmen der Gesamtwürdigung insbesondere, ob die frühere Verurteilung einschlägig war. Hinweis zu B Vgl. auch OLG Koblenz, VRS 71, 46 zum Umfang der [...]
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