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BGH - Entscheidung vom 09.11.1983

IVb ZR 8/82

Normen:
BGB § 1579

Fundstellen:
DRsp I(166)125a
FamRZ 1984, 34, 35
LSK-FamR/Hülsmann, § 1579 BGB LS 13
NJW 1984, 296

Das Gesetz trifft keine Einschränkung hinsichtlich des Zeitpunktes des Fehlverhaltens, die Verfehlung kann sich daher während oder nach der Ehe zugetragen haben. In Betracht kommt auch eine Tat nach dem Tod des [...]
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