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BGH - Entscheidung vom 09.11.1983

IVb ZR 22/82

Normen:
BGB § 1579

Fundstellen:
DRsp I(166)126a-b
FamRZ 1984, 154, 155
LSK-FamR/Hülsmann, § 1579 BGB LS 35
LSK-FamR/Hülsmann, § 1579 BGB LS 72
LSK-FamR/Hülsmann, § 1579 BGB LS 73
NJW 1984, 292
NJW 1984, 297

B. Hierzu führt der BGH aus, daß nach dem Vortrag des Pflichtigen dessen anzurechnendes monatliches Einkommen von DM 2.500,-- zur Zeit der Trennung mittlerweile auf rund DM 1.590,-- zurückgegangen sei. Danach würden [...]
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