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BGH - Entscheidung vom 09.03.1983

2 StR 92/83

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 46

Fundstellen:
MDR 1984, 12 (Schmidt)

Die Revision ist zum Schuldspruch unbegründet. Sie führt jedoch zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil die Strafkammer die Tatsache 'daß der Angeklagte selbst nicht süchtig war', somit das Fehlen eines strafmildernden [...]
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