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BFH - Entscheidung vom 22.03.1983

VIII B 117/80

Normen:
FGO § 115 Abs. 3

Fundstellen:
BFHE 138, 403
BStBl II 1983, 579

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) abgewiesen. Wegen Fristversäumung sei sie unzulässig. Wiedereinsetzung könne nicht gewährt werden. Das FG hat es dahingestellt sein [...]
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