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EuGH - Entscheidung vom 07.05.1982

Rs 86/82 R

Normen:
EWG-VERTRAG ART. 85

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 NACH ARTIKEL 85 EWG-VERTRAG HABEN KLAGEN BEIM GERICHTSHOF KEINE AUFSCHIEBENDE WIRKUNG. DER GERICHTSHOF KANN JEDOCH , WENN DIES DEN UMSTÄNDEN NACH NÖTIG IST , DEN VOLLZUG DER ANGEFOCHTENEN HANDLUNG AUSSETZEN. NACH [...]
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