1 DER BUNDESFINANZHOF HAT MIT BESCHLUSS VOM 27. OKTOBER 1981 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 3. DEZEMBER 1981 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG ZWEI FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG UND DER GÜLTIGKEIT DER VERORDNUNG NR. [...]
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