1 DER BUNDESFINANZHOF HAT MIT BESCHLUSS VOM 12. MAI 1981 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 9. JUNI 1981 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG VIER FRAGEN NACH DER AUSLEGUNG DER VERORDNUNGEN NRN. 661/72 UND 1121/72 DER [...]
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