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BVerfG - Entscheidung vom 27.09.1982

2 BvR 1199/82

Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1
StPO § 81b

Fundstellen:
DRsp IV(449)201a
NStZ 1983, 84

Es unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die Gegenüberstellung des Beschwerdeführers mit Zeugen auf der Grundlage der verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschrift des § 81b StPO (vgl. BVerfGE 47, 239 [...]
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