Siehe auch LG Bochum, BauR 1980, 78. Zu einer sog. Höchstpreisklausel: OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1989, 20. Bei der Abrechnung nach Einheitspreisen ist immer nur die geleistete Einzelmenge (Aufmaß) Abrechnungsgrundlage. [...]
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