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BGH - Entscheidung vom 21.04.1982

3 StR 46/82

Normen:
StGB § 177 Abs. 1, § 178 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp III(323)143d
GA 1983, 38
NStZ 1982, 286

Die im übrigen im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision führt zur Änderung des Schuldspruchs im ersten Fall der Verurteilung sowie zur Aufhebung des gesamten Strafausspruchs, weil die Strafkammer bei der [...]
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