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BGH - Entscheidung vom 30.11.1982

5 StR 749/82

Normen:
StGB § 46 Abs. 2

Fundstellen:
NStZ 1983, 167
StV 1983, 103

Während der Schuldspruch keinen Rechtsfehler aufweist, kann der Strafausspruch nicht bestehenbleiben. Der Generalbundesanwalt hat hierzu u.a. ausgeführt: 'Die Strafzumessungsgründe gehen nicht darauf ein, daß zwischen [...]
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