B. Hierunter fallen z.B. Anträge auf vorzeitige Zurruhesetzung gem. § 42 Abs. 4 BeamtVG (Vollendung des 60. Lebensjahres bei Schwerbehinderten oder Vollendung des 62. Lebensjahres). FamRZ 1982, 999 LSK-FamR/Runge, § [...]
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