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BGH - Entscheidung vom 09.06.1982

IVb ZR 704/80

Normen:
BGB § 1581, § 1603

Fundstellen:
DRsp I(167)291a-c
FamRZ 1982, 913, 914
LSK-FamR/Hannemann, § 1603 BGB LS 23
LSK-FamR/Hülsmann, § 1581 BGB LS 34
NJW 1982, 2491, 2492

B. Grundsätzlich für Anrechnung von Überbrückungsgeld nach § 51 StVollzG , aber gegen Anrechenbarkeit des »Hausgeldes«; offengelassen für den Fall gesteigerter Unterhaltspflicht: BGH, FamRZ 1982, 792 = NJW 1982, 1812 , [...]
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