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BGH - Entscheidung vom 19.08.1982

1 StR 749/81

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3
StGB § 52

Fundstellen:
NStZ 1982, 512
NStZ 1983, 18 (Schoreit)
StV 1982, 524

1. Die Annahme von Tatmehrheit zwischen den beiden Fällen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hält der rechtlichen Nachprüfung stand. Zwar muß nach den Feststellungen davon ausgegangen werden, daß der [...]
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