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BGH - Entscheidung vom 02.04.1982

2 StR 111/82

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
StGB § 46
StPO § 267 Abs. 3

Fundstellen:
MDR 1982, 884 (Schmidt)

Die Revision ist, soweit sie sich gegen den Schuldspruch richtet, im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO unbegründet; dagegen kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben. Die Strafkammer bemerkt zur Strafzumessung im [...]
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