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BVerwG
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vor
»Es ist unzulässig, in einem auf Verurteilung des Beamten lautenden Urteil die Kosten des Untersuchungsverfahrens aus Billigkeitsgründen dem Bund aufzuerlegen.«
»1. § 61 BSHG regelt Ausnahmen vom Subsidiaritäts-(Nachrang-)-Grundsatz und vom Einsetzen der Sozialhilfe erst bei Bekanntwerden der Hilfebedürftigkeit ('Kenntnis'-Grundsatz). 2. Heilbehandlung wegen Tuberkulose zugunsten einer wegen Geisteskrankheit, Gei
Der Umfang eines Baugebiets darf nicht in der Weise festgesetzt werden, daß auf ergänzbare oder abänderbare Katastergrenzen oder Straßenverzeichnisse Bezug genommen wird.
'Nachhaltigkeit' als Voraussetzungen für die Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich
Der Grundsatz der Verpflichtungsklage, wonach für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Tag der mündlichen Verhandlung maßgebend ist, gilt entsprechend auch für eine mit der Verpflichtungsklage verbundene Anfechtungsklage. Ausnahmsweise ist der Tag
Bestandsschutz ist in erster Linie ein Schutz der ursprünglich rechtmäßigen Bestandsnutzung und findet seine Rechtfertigung in der verfassungrechtlich gebotenen Sicherung des durch Eigentumsausübung Geschaffenen. Der Bestandsschutz deckt nicht qualitativ
Eine geringfügige Abweichung vom bisherigen Standort ist qualitativ zu beurteilen danach, ob öffentliche Belange durch die Standortveränderung stärker berührt werden, als es nach dem Sinn der Regelung hingenommen werden soll. Im Einzelfall kann schon eine
Der Einbau eines Schlachtraums in ein landwirtschaftliches Nebengebäude kann privilegiert sein.
Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; 'Angemessene' Versorgung mit Wohnraum; Familienagehörige
»Eine Straße, die nach ihrer bei der Planung vorausgesetzten Verkehrsfunktion die für eine spätere Widmung zur Bundesfernstraße maßgebenden Qualifikationsmerkmale erfüllen soll, darf nur nach den planungsrechtlichen Vorschriften des Bundesfernstraßengeset
Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen Änderungsplanfeststellungsbeschluß erfolgende Planänderung
»1. Für Anträge auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - gegeben. 2. Die grundsätzlichen Regelungen des der Zulassung vorgeschalteten Auswahlverfahrens sind
»Die Gleichbehandlung der im Jahre 1968 im Feldwebellehrgang erzielten Platzziffer 173 (Bewertungsschlüssel 2) mit der ab 1. Januar 1970 erzielten Abschlußnote 4 - Bereich 3,5 bis 3,99 - (Bewertungsschlüssel 1) ist rechtswidrig.«
»Die Befugnis zur Stellung eines Antrags auf Zulassung einer Ausnahme nach § 37 Abs. 3 WaffG 1976 ist unabhängig davon gegeben, ob der Antragsteller die tatsächliche Gewalt über die verbotene Waffe noch nicht, schon oder nicht mehr ausübt.«
»Sind Soldaten über den Termin für eine Bewerbung zu belehren und ist darüber ein eine bestimmte Zeit lang aufzubewahrender Nachweis aufzunehmen, so kann einem sich verspätet bewerbenden Soldaten beim Fehlen dieses Nachweises nicht ohne weiteres seine Ver
»Zur Verwertung eines psychologischen Tests in einem Offizier-Auswahlverfahren.«
Nichteinbeziehung des Werts der zugeteilten örtlichen Verkehrsflächen in den Erschließungsaufwand; Voraussetzungen für die Annahme einer Bereitstellung von Grundstücken für Erschließungsanlagen
Zu den wertbildenden Faktoren gehören auch die Erschließung und die Aussicht auf weitere Erschließung. Die Zuteilung von Verkehrsflächen wirkt sich daher auf die Verteilungsmasse wertsteigernd aus. Zu den wertbildenden Faktoren gehören die Erschließung un
»Dem Personalrat sind bei der Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber vorzulegen. Der Personalrat bedarf dieser Unterlagen zu der im Rahmen der Mitbestimmung vorzunehmenden Prüfung, ob die Dienststelle
»Eine gewerkschaftliche Spitzenorganisation ist nicht befugt, die Wahl des Personalrats anzufechten. Die Wahlanfechtung kann nicht auf Grund der Satzung oder durch Erteilung einer Ermächtigung des in der Dienststelle vertretenen Mitgliedsverbandes im Wege
»Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BAföG ist nur eine weitere Ausbildung förderungsfähig; unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG kann dagegen Ausbildungsförderung auch für mehrere weitere Ausbildungen geleistet werden.«
»Ausbildungshilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt kommt neben Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unter der Herrschaft des Art. 22 § 1 des Haushaltsstrukturgesetzes für einen ausschließlich ausbildungsgeprägten Bedarf nicht mehr
»Die Änderung des Aufgabenbereichs eines Beamten durch Organisationsverfügung ist kein Verwaltungsakt. Zu den Ermessenserwägungen des Dienstherrn bei einer Änderung des Aufgabenbereichs (Fortführung der Rechtsprechung zur Umsetzung eines Beamten - Urteile
A. Ob ein Fahrerlaubnisinhaber, der mit seinem Kraftfahrzeug Rauschgift geschmuggelt hat, sich dadurch als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen hat, kann nur nach einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Fahrerlaubnisinhabers uns seiner
Eine Namensänderung aus wichtigem Grund (hier: Gewährung von Doppelnamen) ist durch die Neuregelung des Ehenamensrechts (§ 1355 BGB) nicht erleichtert worden.
»In Kriegsdienstverweigerungssachen muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen maßgebenden konkreten Umstände abgestellte Angabe der Gr
»Die Erklärung des Verzichts auf mündliche Verhandlung, die fernmündlich dem Berichterstatter des Gerichts auf dessen Anfrage abgegeben und durch einen schriftlichen Aktenvermerk des Berichterstatters festgehalten wird, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn
»Zu Unrecht gewährt sind Verbilligungsbeträge gemäß § 11 Abs. 2 GVLwG auch dann, wenn der Begünstigte die zweckentsprechende Verwendung der im voraus gezahlten Verbilligungsbeträge für das jeweilige Kalenderjahr nicht nach Maßgabe der §§ 7 und 8 nachweise
»1. Eine Entscheidung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative SG kann nicht völlig losgelöst von der Möglichkeit einer Wiederverwendung getroffen werden. Jedoch schließt die Ausmusterung eines früheren Soldaten nicht grundsätzlich dessen Wiederverwendung d
»Die Organe der Bundesrepublik Deutschland sind zum Schutz deutscher Staatsangehöriger und ihrer Interessen gegenüber fremden Staaten von Verfassungs wegen grundsätzlich verpflichtet. Hinsichtlich der Frage, in welcher Weise sie Auslandsschutz gewährt und
»1. Der ausdrücklich als 'Verbot' bezeichnete, auf die Beanstandung dienstlichen Verhaltens zurückzuführende Entzug der Dienstaufsicht eines Abteilungsleiters über einen Teil seiner Abteilung hat nicht rein organisatorischen Charakter, sondern berührt den
»1. Im wehrdienstgerichtlichen Antragsverfahren kann nicht die Erfüllung des Tatbestands der Beschwerdeunterdrückung festgestellt werden. Ein dahin gehender Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung kann nicht als Strafanzeige an das ordentliche Geri
»Zur Begründung eines wehrdienstgerichtlichen Lösungsbeschlusses.«
»1. Bei der Anfechtungsklage entfällt das Rechtsschutzinteresse des Klägers nicht schon dadurch, daß der Beklagte im Verhandlungstermin das Anfechtungsbegehren als berechtigt anerkennt und erklärt, er werde den angefochtenen Verwaltungsakt entsprechend ab
Das Zeugnisverweigerungsrecht sowie das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 StPO hindern nicht die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs nach § 31 a StVZO.
»1. Rechte aus der Mitgliedschaft in einer Personalvertretung stehen einem Soldaten nicht im militärischen Subordinationsverhältnis zu. 2. Beansprucht ein Soldat wegen einer solchen Mitgliedschaft und wegen des Fehlens der Zustimmung des örtlichen Persona
Wird ein Anhänger für vier Jahre vermietet, wobei der Mieter sämtliche Kosten einschließlich der Wartung, Instandsetzung, Versicherung und einer etwa zu erhebenden Kraftfahrzeugsteuer trägt und über die Verwendung des Fahrzeugs bestimmt, so ist nicht zwei
»Seit dem Inkrafttreten des Art. 87 d GG gehört die den Ländern durch § 10 Abs. 1 Satz 1 LuftVG ursprünglich als eigene Verwaltungsangelegenheit übertragene luftverkehrsrechtliche Planfeststellung zur Auftragsverwaltung der Länder (im Anschluß an BVerwGE
Ein außergewöhnliches Ereignis ist nicht der durch allmählichen Verfall verursachte Einsturz des Gebäudes bei Instandsetzungsarbeiten.
Das Gebot der Rücksichtnahme ist inhaltlicher Bestandteil des Begriffs des Einfügens. Diesem Gebot kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich in individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzte
»1. § 10 Abs. 1 Nr. 1 AuslG betrifft auch Ausweisungen zur Abwehr terroristischer Anschläge. Die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind in solchen Fällen gering. Eine die Ausweisung ermöglichende Gefahr für die Sicherheit der
»Studentische Tutoren, die ihre Tätigkeit an einer anderen Hochschule ausüben als an der, an der sie immatrikuliert sind, sowie akademischen Tutoren sind Beschäftigte im Sinne des HPVG. Sie gehören zur Gruppe der Angestellten (§ 3 Abs. 2, § 5 HPVG) und ni
»Das künstlerische Personal eines in öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Theaters im Lande Bremen unterliegt den Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes. Dem Personalrat steht auch in den Personalangelegenheiten dieses Personals, wie z. B. beim E
Die ohne bauliche Erweiterung vorgenommene Modernisierung eines Wohnhauses wird von Nr. 5 (Neufassung) nicht erfaßt, weil der Bestandsschutz nicht nur Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten deckt, sondern auch Modernisierungsmaßnahmen.
»§ 21 Abs. 1 BSchVG, der die Entgelte für Verkehrsleistungen der Schiffahrt 'zwischen deutschen Lade- und Löschplätzen' (z. B. Schlepplöhne) erfaßt, setzt keinen Lade- und Löschvorgang im Inland voraus. Das Verschleppen von Lash-Leichtern, die im Inland v
»Zu den von § 21 Abs. 1 BSchVG erfaßten Verkehrsleistungen gehört nicht nur die eigentliche Beförderungsleistung durch das Schiff, sondern auch die Leistung, die der Schiffseigner dadurch erbringt, daß er sein ausgerüstetes und bemanntes Schiff einem ande
»Schiebt bei der Einberufung zum Zivildienst der Widerspruchsbescheid, den vorausgehenden Einberufungsbescheid ändernd, den Einberufungstermin hinaus, ohne selbst die in § 19 Abs. 6 Satz 1 ZDG vorgeschriebene Frist einzuhalten, so ist dies jedenfalls dann
»Streitigkeiten wegen des Nichtbestehens der Verwaltungsprüfung für Dienstordnungsangestellte der Krankenkassen gehören vor die Verwaltungsgerichte.«
»Die Voraussetzungen des Bestehens oder Nichtbestehens der Verwaltungsprüfung für Krankenkassenangestellte sind nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu regeln. Regelungen darüber, ob ein Zweitprüfer in Kenntnis der Beur
»1. Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 KHG ist die Aufnahme derjenigen Krankenhäuser in den Krankenhausbedarfsplan festzustellen, die der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung dienen, die leistungsfähig sind und mit deren Aufnahme zu sozial tragbaren
»1. Bei Leistungsanforderungen gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen ist die Beteiligung der Industrie- und Handelskammern als sachverständiger Stellen der gewerblichen Wirtschaft bis zum Abschluß des Vorverfahrens möglich, in aller Regel aber auch erfor
»Eine berufsständische Kammer (hier: Rechtsanwaltskammer) ist nicht berechtigt, Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung verbindlich festzusetzen und die Eintragung eines Ausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse von der A
»Zur Anerkennung eines Wehrdienstverweigerers als Asylberechtigten.«
Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterliegergrundstücken
Für verpachtete landwirtschaftlich genutzte Flächen ist der Beitrag nicht zu stunden.
»Im Falle eines teilweisen Aufgabenübergangs von einer Körperschaft zur anderen (§ 128 Abs. 4 [3. Fallgruppe] BRRG) kommen für eine Auswahl zur Übernahme durch die Aufgaben übernehmende Körperschaft nur solche Beamte in Betracht, deren Aufgabengebiet (kon
»Berichte und Auskünfte, die der zuständige Dienstvorgesetzte zur Vorbereitung einer dienstlichen Beurteilung einholen kann, müssen nicht in die Personalakten aufgenommen werden.«
Erweiterung eines Baggersees im Außenbereich; Verhältnis von landeswasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zu bebauungsrechtlicher Zulässigkeit eines Planvorhabens; Mitwirkung der Gemeinde
Begriff des 'Einfügens' i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG; Flächennutzungsplan kein öffentlicher Belang i.S. von § 34 Abs. 1 BBauG
»Zum Begriff der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße im Hinblick auf die gesetzlichen Merkmale 'geschlossene Ortslage' und 'mehrfache Verknüpfung des Ortsstraßennetzes'.«
»Behördliche Ausführungsvorschriften, nach denen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge Hilfe zur Anschaffung eines Kraftfahrzeugs nicht zu gewähren ist, wenn der Neuwagenpreis eine bestimmte Grenze überschreitet, sind rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die
»Aufwendungen für den eigenen Unterkunftsbedarf des dauernd getrennt lebenden Ehegatten gehören nicht zu dem durch den pauschalen Freibetrag nach § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BAföG abgegoltenen typischen Unterhaltsaufwand; sie können als außergewöhn
»Zur Möglichkeit der Verselbständigung einer von mehreren Pflichtverletzungen in Abweichung von dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens.«
»Kein Anspruch auf anwaltlichen Beistand beim Vorstellungsgespräch (Anhörung) eines Beamtenbewerbers.«
»Nach dem berufsqualifizierenden Abschluß einer von zwei gleichzeitig betriebenen Ausbildungen wird Ausbildungsförderung für die fortgesetzte Ausbildung unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 BAföG in der in § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG bestimmten För
»1. Ist die außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes besuchte Ausbildungsstätte den in § 2 Abs. 1 BAföG genannten, im Geltungsbereich des Gesetzes gelegenen Ausbildungsstätten gleichwertig, wird Ausbildungsförderung nur unter
»1. Der Dienstherr hat beim Erlaß von Beurteilungsrichtlinien eine große Gestaltungsfreiheit. Zur gleichmäßigen Anwendung solcher Richtlinien auf alle Beamte. 2. Änderung von Verwaltungsvorschriften (Beurteilungsrichtlinien) durch abweichende Praxis.«
»1. Übertragener Urlaub, der nicht bis zum Ablauf des folgenden Urlaubsjahres angetreten wird, verfällt grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Gründe des Nichtantritts. 2. Das gilt nicht, wenn dem Soldaten die Anrechnung übertragenen Urlaubs auf einen vor d
»Ein vom Studium an einer Hochschule der Bundeswehr zu Recht abgelöster Soldat hat keinen Anspruch auf Zulassung zum Studium in einem anderen Fachbereich.«
»1. Die Anrechnungsvorschrift des § 168 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz (F. 1970) findet auch auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung Anwendung, die für Beschäftigungszeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes gezahlt werden. 2. Bei den in der
»Die Antragsfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 FG beginnt für einen Erben nicht zu laufen, so lange die Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB noch offen ist.«
»Zur Auslegung von Verwaltungsvorschriften über die Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen (im Anschluß an BVerwGE 52, 193).«
»Nach § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstattende Gebühren der Zuziehung eines Rechtsanwalts sind auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht regelmäßig mit dem Höchstsatz von zehn Zehnteln der Rahmengebühren nach § 118 BRAGO anzusetzen. In durchschnittlichen Wide
»Erledigt sich ein Widerspruchsverfahren - z.B. vor der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer - ohne eine Entscheidung in der Sache selbst, so besteht keine Rechtsgrundlage für eine Erstattung der dem Widerspruchsführer durch die Zuziehung eines Rech
»1. Die Grundsätze der Gesamtstrafenbildung nach §§ 53 ff StGB sind im Disziplinarrecht nicht entsprechend anwendbar. 2. Zur Kostenentscheidung im Falle einer nach Widerspruch des Bundesdisziplinaranwalts gegen einen beabsichtigten Disziplinargerichtsbesc
»1. Über die Kommandierung zur Promotion entscheidet der Bundesminister der Verteidigung wie über die sonstige Verwendung und Ausbildung nach pflichtmäßigem Ermessen. Die Verwendung ist am militärischen Bedarf auszurichten. Die Ausbildung muß in einem ang
»1. Zum Inhalt des Grundrechts auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG). 2. Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG schützt auch die Asylbewerber. Zumindest den aus dem (angeblichen) Verfolgungsland eingereisten Asylbewerbern darf der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutsch
»1. 'Ausländer, die als politisch Verfolgte Asylrecht genießen', im Sinne des § 11 Abs. 2 AuslG sind nur die gemäß § 28 AuslG anerkannten Asylberechtigten. 2. Asylbewerber unterliegen der allgemeinen Ausweisungsvorschrift des § 10 Abs. 1 AuslG. Zumindest
»1. Für die Verletzung der Kameradschaftspflicht nach § 12 Satz 2 SG ist es unerheblich, ob sich der in seiner Würde und Ehre mißachtete Kamerad durch das Verhalten des Täters subjektiv beleidigt gefühlt hat. 2. Die entwürdigende Behandlung von Untergeben
Umfang des Kreis der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke bei Hinterligergrundstücken
»1. Die Übertragung der Abfallbeseitigung auf öffentlich-rechtliche Körperschaften gemäß § 3 Abs. 2 AbfG hat gegenüber privaten Müllabfuhrunternehmen nicht schon deshalb einen enteignenden Eingriff zur Folge, weil diese hierdurch einen Teil ihres bisherig
»Die Erhebung der in § 25 Abs. 1 WoBindG 1974 vorgesehene Geldleistung setzt einen am 1. Januar 1974 oder danach eingetretenen schuldhaften Verstoß gegen die dort genannten wohnungsbindungsrechtlichen Vorschriften voraus. Nach § 34 Abs. 6 Buchst. c Satz 1
»Von der Regelung in § 44a Satz 1 VwGO (Ausschluß von selbständigen Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen ist nicht deshalb eine Ausnahme zu machen, weil es sich um einen (angeblichen) Verfahrensfehler handelt, wegen dessen nach § 46 VwVfG
Keine Verpflichtung zur Bauleitplanung durch Vertrag
Der 1976 in das BBauG eingefügte Begriff der ,,für die Landschaft charakteristischen Siedlungsstruktur' ergänzte den Begriff des Einfügens. Siedlungsstruktur ist die nach Maß und Art der Bebauung spezifische Siedlungsform, z.B. lockere Bebauung, Bandbebau
»Die Vorschriften über das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren begründen für einen durch ein Ausbauvorhaben möglicherweise betroffenen Dritten kein subjektives Recht auf Einleitung und Durchführung des objektivrechtlich gebotenen Planfeststellungs
»1. Der Begriff der 'dienstlichen Tätigkeit' in § 19 Satz 1 SG umfaßt nicht nur das Gebiet der Diensthandlungen (vgl. §§ 331 ff StGB). Der erforderliche Zusammenhang besteht auch dann, wenn die dienstliche Tätigkeit des Soldaten als solche für die Gewähru
»Die bei geordnetem Verlauf seiner Ausbildung bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen hat der Auszubildende regelmäßig nachgewiesen, wenn in der von der Ausbildungsstätte nach Beginn des vierten Fachsemesters ausgestellten Be
»1. Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt (Abschnitt 2 des Bundessozialhilfegesetzes) umfaßt der notwendige Lebensunterhalt den Aufwand für das Halten eines Kraftfahrzeugs nicht. 2. Der Beitrag zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, der an die Kraft
»Zur Frage, ob der Gewerkschaftsbeitrag eines Rentners eine mit der Erzielung des (Renten-)Einkommens verbundene notwendige Ausgabe ist, die bei der Bemessung der Sozialhilfe vom einzusetzenden Einkommen abzusetzen ist.«
»Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wegen mangelnder Gewähr der Verfassungstreue. Zur Berücksichtigung vor Begründung des Beamtenverhältnisses liegender Verhaltensweisen bei der Entlassung eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitu
»Die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines Dienstvergehens gemäß § 31 Abs. 1 Nr. 1 BBG setzt eine einschlägige Rechtsprechung der Disziplinargerichte nicht zwingend voraus. Zu der Beurteilung eines Dienstvergehens im Rahmen des § 31 Abs. 1 Nr. 1
Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab; Bewertungsermessen und Vorteilsprinzip; Vorteilsbegriff; Anwendungsbereich und Höhe der Artzuschläge; Abstellen auf das tatsächliche Nutzungsmaß in unbeplanten Gebieten; Nutzungsmaß für unbebaute Gru
Die Genehmigung eines nichtigen Bebauungsplans kann in eine Zustimmung nach Abs. 2 umgedeutet werden. Artzuschläge sind nicht durch das in qualifiziert beplanten Gebieten geltende höhere Nutzungsmaß entbehrlich. Ein Aufschlag von 20 v.H. bei überwiegend g
Kosten für Bordsteine können nicht selbständig, sondern nach erklärter Wahl der Gemeinde zusammen mit den Kosten der Fahrbahn oder den Kosten für die Bürgersteige abgerechnet werden. Das Fehlen einer Tiefenbegrenzung für unbeplante Gebiete führt nicht zur
»Ist eine wiederverheiratet gewesene Witwe aus einer Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht ihres zweiten Ehemanns bezugsberechtigt, dann ist der Rentenanspruch, der ihr bei Auflösung der zweiten Ehe aus der Versicherung erwachsen würde, auch dann
»Ein Kriegsdienstverweigerer kann nicht verlangen, daß über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren entschieden wird, wenn sein Widerspruch gegen die Überprüfungsentscheidung des Bundesamtes für den Zivildienst unbeschieden
Was regelmäßiger Standort eines Kraftfahrzeugs i. S. des § 23 Abs. 1 Nr. 1 und des § 27 Abs. 2 StVZO ist, beurteilt sich grundsätzlich nach den tatsächlichen Verhältnissen, also nach objektiven Merkmalen, nicht jedoch nach den subjektiven Vorstellungen de
»Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Stellung Gebühren überhebt und amtliche Schriftstücke verfälscht, um die Gebührenerhebungen zu ermöglichen, ist ohne Rücksicht auf den Umfang des so erzielten Gewinns aus dem Dienst zu entfernen.«
»Begeht ein Vorgesetzter einen Kameradendiebstahl, so ist seine Herabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Erwägungen für die Maßnahmebemessung. Erschwerungsgründe können die Entfernung aus dem Dienstverhältnis gebieten.«
»1. § 16 Abs. 2 AuslG ermächtigt die Ausländerbehörde nicht, aus eigener Machtvollkommenheit einen Ausländer zur Sicherung der Abschiebung vorläufig in Gewahrsam zu nehmen. Die Rechtsgrundlage für eine solche Freiheitsentziehung ohne vorherige richterlich
»Die Durchführung der Abschiebung allein durch Anwendung einfachen unmittelbaren Zwangs stellt keine Freiheitsentziehung dar.«
»Die nach § 36 Abs. 4 Satz 4 WDO vorgeschriebene Anhörung des Soldaten kann der Vorsitzende außerhalb der Verhandlung nicht durch einen Offizier in richterlichem Auftrag durchführen lassen.«
»1. Der landeskulturelle Wert einer zur Eintragung angemeldeten Sorte ist zu bejahen, wenn sie in der Gesamtheit ihrer festgestellten wertbestimmenden Eigenschaften im Vergleich zu den wertbestimmenden Eigenschaften der bereits eingetragenen vergleichbare
Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und Linienführungsbestimmung des Bundesministers für Verkehr; Rechtsschutz bei abschnittweiser Planfeststellung im Hinblick auf eingetretene Planbindung
»1. Die Zulage nach Nr. 9 der Vorbemerkungen zu den BBesO A und B (Polizeizulage) gilt nur typische, mit der Wahrnehmung vollzugspolizeiliche Aufgaben verbundene Aufwendungen ab. Die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen, die für alle Beamten gesetzlic
»Über den Antrag auf Feststellung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BPersVG, daß mit dem Ablauf des Ausbildungsverhältnisses eines Mitgliedes der Personal- oder Jugendvertretung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nicht als begründet gilt, haben die Fac
Bindung des Straßenverkehrsrechts an eine wegerechtliche Widmungsbeschränkung
»1. Für den Antrag auf Feststellung, daß das Untätigbleiben des Bundesministers der Verteidigung auf eine Verwaltungsbeschwerde rechtswidrig gewesen sei, ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten gegeben. 2. § 34 SG behandelt nur das Recht
»Zu den Voraussetzungen für eine Pflichtenmahnung nach § 14 BDO bei einer außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt eines Postführerscheininhabers.«
»1. Wird ein Nichtdeutscher (Art. 116 GG) ohne Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung zum Soldaten auf Zeit ernannt, so ist diese Ernennung nichtig. 2. Einleitungsbehörde für faktische Soldaten ist nicht der Kommandeur der Division, in der sie Di
Voraussetzungen für Abweichungen von städtebaulichen Vorschriften bei baulichen Maßnahmen des Bundes oder eines Landes
»Ein zur Berufsförderung freigestellter Soldat begeht ein Dienstvergehen, wenn er der ihm im Freistellungsbescheid auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt, ein unentschuldigtes Fernbleiben von seiner zivilen Ausbildungsstätte unverzüglich seiner Einheit
»Der Verlust der Bezüge nach § 9 BBesG tritt nicht nur für die Zeit ein, in der der Beamte Dienst zu leisten gehabt hätte, sondern er umfaßt auch dienstfreie Tage, die von Zeiten schuldhaften unerlaubten Fernbleibens umschlossen werden, falls die persönli
»Die Regelungen über die Gewährung der Hauptentschädigung in den §§ 248, 250 LAG sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Wegen der seit Erlaß des Lastenausgleichs veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der inflationären Tendenz i
»Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme bei außerhalb des Dienstes begangenen Unzuchtshandlungen an einem Kinde.«
Ein Grundstück ist auch dann voll in die Verteilung einzubeziehen, wenn ein Teil des Gebäudes so gestaltet ist, daß es von der Straße aus keinen Zugang hat, so daß nur ein Teil der Miteigentümer (Wohnungseigentümer) Zugang nehmen kann. Es kommt auf die Au
»1. Die Verwendung des Soldaten betreffende Bestimmungen können vom Gericht nicht auf ihre Zweckmäßigkeit, sondern nur auf Ermessensfehlgebrauch überprüft werden. 2. Welche Körperfehler für eine militärische Verwendung nicht mehr als tragbar anzusehen sin
»Der Befehl eines Vorgesetzten, der es Soldaten verbietet, innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen an Kraftfahrzeugen sichtbar Aufkleber mit dem Text: 'Atomkraft - Nein Danke' zu führen, ist rechtmäßig.«
»Ein Ausländer, der mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, aber nicht aufgrund des § 9 RuStAG eingebürgert werden kann, weil er seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht verliert und auch nicht bereit ist, sie aufzugeben, ist deswegen nich
»1. Ein ordnungsmäßiger Aufenthalt im Sinne des Art. 2 des deutsch-griechischen Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrages liegt auch dann vor, wenn zwar im Zeitpunkt der Ausweisung die befristete Aufenthaltserlaubnis des Ausländers abgelaufen ist, dieser a
»Die Zusage der Umzugskostenvergütung stellt einen begünstigenden Verwaltungsakt dar. Mit ihr wird verbindlich darüber entschieden, daß der Umzug aus einem Anlaß durchgeführt wird, für den das Umzugskostenrecht die Erstattung der Umzugskosten vorsieht. En
»1. Soldaten, die Mitglieder von Kommunalvertretungen oder Wahlkandidaten sind, können gegen nicht zwingend nötige Versetzungen geschützt werden. 2. Der Begriff der Wahlkandidatur ist in Nr. 1501 der ZDv 20/6 in rechtlich unbedenklicher Weise an das Vorli
»1. Auf Soldaten darf keinerlei - sei es auch nur mittelbarer - Druck zur Teilnahme an Veranstaltungen der Militärseelsorge ausgeübt werden. 2. Ob durch eine militärische Maßnahme in diesem Sinne Druck ausgeübt wird, ist nicht nach der subjektiven Willens
Bei Bemessung der Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen bleiben auch solche Wertsteigerungen unberücksichtigt, die vor Inkrafttreten des Städtebauförderungsgesetzes lediglich durch die Aussicht auf Sanierung oder Entwicklung, durch ihre Vorbereitung od
'Alsbald' ist die Neuerrichtung, wenn innerhalb von zwei Jahren der Bauherr seine Wiederaufbauabsicht durch Genehmigungsantrag oder gleichwertige Erklärung ernsthaft bekundet. Bei späterer Bauabsicht müßten besondere Umstände gegeben sein, die den durch Z
Auslegung und Anwendung von § 35 Abs. 5 S. 1 BBauG im Hinblick auf die 'alsbaldige' Neuerrichtungsabsicht
»Die binnenwärtige Grenze des Mündungstrichters einer Bundeswasserstraße ist durch die Stelle gekennzeichnet, von der an die bis dahin etwa parallel verlaufenden Ufer des Flusses sich trichterförmig zur offenen See hin erweitern (hier betreffend den Mündu
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
»Die Regelungen des § 5 Abs. 1 Satz 2 (Betäubungsmonopol der Tierärzte) und des § 6 Sätze 2 und 3 TierSchG (Amputationsvorrecht der Tierärzte) sind mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.«
»1. Zum Disziplinarmaß bei gewerbsmäßigem Schmuggel zum ausschließlichen Nachteil eines fremden Staates. 2. § 14 BDO gilt auch bei sachgleichen Strafen oder Ordnungsmaßnahmen durch ausländische Gerichte oder Behörden.«
»1. Wiederholte Diebstähle in Warenhäusern führen im Regelfalle - nur - zu Gehaltskürzungen, wenn sie vor der letzten Tat zu keinen strafgerichtlichen oder disziplinaren Verfolgungsmaßnahmen, Sanktionen oder Pflichtenmahnungen geführt haben. 2. Bei solche
»1. Die Auflösung einer ordnungsgemäß angemeldeten und nicht verbotenen Versammlung stellt das letzte äußerste Mittel zur Abwehr der von ihr ausgehenden Gefahren dar. Ist die Auflösung hierzu nicht erforderlich oder unverhältnismäßig, so kann die zuständi
Rechtsqualität des immissionsschutzrechtlichen Abwägungsgebots
Bei Eigentümerwechsel vor Fertigstellung der Straße ist die Vorausleistung an den zu erstatten, der sie bezahlt hat. Der Rückzahlungsanspruch entsteht, wenn feststeht, daß eine persönliche Beitragspflicht nicht mehr entstehen kann, also beim Eigentumsüber
»Die Berufung eines (einfachen) Beigeladenen gegen ein im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren ergangenes Urteil muß erfolglos bleiben, wenn es an einer Verletzung von subjektiven Rechten (auch) des Beigeladenen fehlt. Ein gegen den Grundstückser
Anderweitige Deckung des Erschließungsaufwands; Planunterschreitung; Heilung rechtswidriger Beitragsbescheide
Die Zwischennutzung einer Straßenbaumaßnahme widerspricht dem Bebauungsplan nur dann, wenn dadurch die Verwirklichung des Plans wesentlich erschwert oder die vorhandene Situation verschlechtert wird.
Voraussetzung für das Entstehen der Beitragspflicht ist auch das Vorliegen eines Bebauungsplans oder der Zustimmung der höheren Verwwaltungsbehörde.
»Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die Beförderungen von Schaumstoff oder die Beförderungen mit Lastkraftwagen bis 4 t Nutzlast von der Kontingentierung des allgemeinen Güterfernverkehrs (§ 9 Abs. 1 GüKG) auszunehmen (im Anschluß an BVerfGE 40, 1
»Die Einbeziehung der Vorlesungen in den Curricularrichtwert der Kapazitätsverordnung III ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden. Der Verordnungsgeber hat in bezug auf den Studiengang Medizin nicht dadurch gegen Bundesrecht verstoßen, daß er es unterlas
»Die durch eine schuldhafte Verletzung des Fehlbelegungsverbots in § 4 Abs. 2 Satz 1 WoBindG durch den Hauseigentümer begründete Pflichtigkeit des Verfügungsberechtigten, mit Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG belastet zu werden, geht auf den Erben ü
»Eine Steuerberaterkammer ist nicht befugt, ihren Mitgliedern die Abnahme einer von ihr ausgewählten mit Haushaltsmitteln finanzierten Fachzeitschrift zur Pflicht zu machen.«
»Für eine (andere) Ausbildung wird auch dann Ausbildungsförderung nur unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 BAföG geleistet, wenn der Auszubildende eine förderungsfähige Ausbildung in einem Ausbildungsabschnitt abgebrochen hat, dessen Abschluß allein n
Voraussetzungen für die Versagung der Bodenverkehrsgenehmigung für ein Innenbereichtsgrundstück
Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Kein außergewöhnliches Ereignis ist die Beseitigung eines Gebäudes nach Planung und Enteignung wegen einer Deichverstärkung.
»Sterbegeld, das die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der freiwilligen Mitgliedschaft des verstorbenen Beihilfeberechtigten zahlt, steht 'aufgrund von Rechtsvorschriften' im Sinne der Nr. 12 Abs. 1 Satz 2 BhV zu und schränkt den Anspruch auf Pausc
»Ein Bescheid des Bundesamtes für den Zivildienst, mit dem einem Kriegsdienstverweigerer während der Zeit der Anwendung des Wehrpflichtänderungsgesetzes vom 13. Juli 1977 mitgeteilt wurde, seine Einberufung sei 'derzeit nicht beabsichtigt', er unterliege
»Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer im Bereich eines anderen Dienstherrn erworbenen Vorbildung als 'vorgeschriebene Vorbildung' im Sinne des § 122 Abs. 1 BRRG.«
»1. Zu den Voraussetzungen der Anerkennung einer im Bereich eines anderen Dienstherrn erworbenen Vorbildung als 'vorgeschriebene Vorbildung' im Sinne des § 122 Abs. 1 BRRG. 2. § 122 Abs. 1 BRRG ist auf die Einstellung von Lehramtsbewerbern in die zweite A
»1. Reichen die für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter im Regelfall zu bewilligenden Fördermittel zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses nicht aus, so hat der Krankenhausträger einen Rechtsanspruch auf Festsetzung höherer Förd
»Als schwerwiegender Grund, der eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG rechtfertigt, können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die in dem Sinne ausbildungsbezogen sind, daß sie entweder subjektiv die Fähigkeit d
»1. Für Klagen gegen die vorläufige Festsetzung von Entschädigungen nach § 13 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 5 des Telegraphenwege-Gesetzes steht der Verwaltungsrechtsweg offen; sie sind gegen die Verwaltungsbehörde zu richten, die die Entschädigung fest
Ein Anspruch auf Erschließung kann begründet sein durch Ablauf von sechs Jahren nach der Erhebung von Vorausleistungen. Dies verstößt nicht gegen die Planungs-, Erschließungs- und Finanzhoheit der Gemeinde, weil es an das vorangegangene Verhalten der Geme
Auch Vorausleistungen, aber nicht durch Vorauszahlungsvereinbarungen begründete Forderungen, ruhen als öffentliche Last auf dem Grundstück.
»1. Zur Bindung an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. 2. Ein Beamter, der sich aktiv für eine Organisation einsetzt, deren Ziele mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes unvereinbar sind, verletzt seine politische Tr
»Bei einem Soldaten in Vorgesetztenstellung hat selbst bei einer im ersten Wiederholungsfall begangenen außerdienstlichen Trunkenheitsfahrt am Steuer eines privaten Personenkraftwagens eine nachhaltige disziplinargerichtliche Pflichtenmahnung in Form eine
»1. Eine Kapitalgesellschaft (GmbH), die ihrem Wesen nach bekenntnisfremd ist, kann sich gegenüber einer Leistungsanforderung, die gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 16 Abs. 1 BLG auf Überlassung eines Wirtschaftsgutes zum Gebrauch und auf dessen Ablieferung (hi
»Die Deutsche Bundesbahn kann sich auf den Grundrechtsschutz des Art. 14 GG - hier betreffend Rechte auf gesteigerten Gemeingebrauch - dann nicht berufen, wenn sie der wegerechtlichen Rechtslage entgegenstehende Befugnisse zur Wahrnehmung und Erfüllung ih
»Die vollständige Wiedergutmachung des durch die Veruntreuung dienstlich zugänglichen Gutes oder Geldes eingetretenen materiellen Schadens vor Aufdeckung der Tat rechtfertigt für sich allein die ausnahmsweise Fortsetzung des wegen des Dienstvergehens grun
»1. Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten ist grundsätzlich bei allen schwerbehinderte Soldaten belastenden Maßnahmen mit Entscheidungscharakter zu hören. 2. Der Ausspruch einer schriftlichen Mißbilligung ist eine Entscheidung im Sinne des Schwerbehind
»Als ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 164 Abs. 1 Satz 3 LBG NW (= § 47 Abs. 3 Nr. 6. BeamtVG) ist jede unselbständige berufliche Erwerbstätigkeit zu verstehen, und zwar unabhängig davon, ob sie die Existenzgrundlage des entlassenen Beamten auf
»Das an einen Soldaten gerichtete Verbot, als Inhaber einer Dienststellung das ihm von einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie verliehene Prädikat 'Betriebswirt (VWA)' zu führen, ist rechtmäßig. Der Bundesminister der Verteidigung ist auch nicht verpfl
»In Terminbeurteilungen von Soldaten muß sich die Tatsache der Anforderung und Auswertung wesentlicher Beurteilungsbeiträge aus der Beurteilung selbst ergeben.«
»'Offensichtlich unbegründet' im Sinne von § 34 Abs. 1 und 3 AuslG kann auch eine aus prozessualen Gründen erfolglose Klage sein, wenn sie offensichtlich unzulässig ist.«
Die Gemeinden dürfen Erschließungsbeiträge nur erheben, wenn sie Erschließungsanlagen in Erfüllung ihrer eigenen Erschließungsaufgabe herstellen. Ist dem Bund durch Planfeststellungsbeschluß die Schaffung einer Anliegerstraße auferlegt worden, so löst der
Ein rechtswidriger Beitragsbescheid wird mit nachträglicher Inkraftsetzung einer Beitragssatzung geheilt, trotz fehlender oder unzulässiger Rückwirkung der Satzung.
Bindung an die Zulassung der Revision; Voraussetzungen für eine Sammelstraße als Erschließungsanlage
»1. Umfang der gerichtlichen Prüfung bei Widerspruch des Antragsgegners gegen die Erledigterklärung des Antragstellers und bei hilfsweiser Aufrechterhaltung des Antrags. 2. ZDv 20/6 Nr. 108 Buchst. a Abs. 2 Satz 2 enthält nicht nur Regelbeispiele für die
»1. Der nächste Disziplinarvorgesetzte ist auch dann verpflichtet, einen bei ihm eingelegten Antrag nach § 17 WBO oder dessen Begründung an die zuständige Stelle weiterzuleiten, wenn der Antragsteller darauf besteht, den Antrag unmittelbar dem Gericht vor
»Im Flurbereinigungsverfahren ist die Ausweisung der gemeinschaftlichen Benutzung oder einem gemeinschaftlichen Interesse dienenden Wege als 'öffentliche Wege' nur dann zulässig, wenn die Neuordnung des Verfahrensgebiets es erfordert, daß ein gemeinschaft
»Hat der Träger der Jugendhilfe während des Aufenthaltes des Minderjährigen im Inland erzieherische Hilfe (hier: Unterbringung in einer Familie zur Pflege) und in deren Gefolge wirtschaftliche Hilfe (Pflegegeld) gewährt, dann ist er bei Verziehen des Mind
Klagebefugnis einer Gemeinde bei Verletzung der Planungshoheit durch Entscheidung der Widerspruchsbehörde; Zulässigkeit von Einstellplätzen ohne Schutzdach
Fehlende Entscheidung 'in der Sache selbst' durch das VG; Zurückverweisung durch das OVG; Nichtigkeit erschließungsbeitragsrechtlicher Verteilungsregelungen
Die Berücksichtigung des durch Ausnahme oder Befreiung ermöglichten Nutzungsmaßes bei der Aufwandsverteilung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Verteilung kann sich, muß sich aber nicht nach einem Bebauungsplanentwurf richten.
»Die Ablehnung einer Kraftdroschkengenehmigung, die die Behörde mit ihrem Entschluß begründet, zunächst die Auswirkungen zuletzt vergebener Genehmigungen zu beobachten, ist nur dann durch § 13 Abs. 3 PBefG gedeckt, wenn die Anzahl dieser Genehmigungen gee
»1. Trunkenheit eines Schiffsführers an Bord während des Dienstes erfordert - wie bei Lokomotivführern - jedenfalls dann grundsätzlich wenigstens die Dienstgradherabsetzung, wenn sie zu innerbetrieblichen Störungen oder anderen schweren Folgen führt. 2. S
Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung; Auswirkungen eines Überprüfungsbescheides auf Musterungsbescheid; Schutzzweck der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung
»1. Von der Verpflichtung zur Leistung von Beiträgen an die Träger der Insolvenzsicherung sind nach § 17 Abs. 2 BetrAVG - neben Bund, Ländern und Gemeinden - nur solche Körperschaften des öffentlichen Rechts befreit, bei denen der Konkurs durch Rechtsvors
»1. Zum Begriff der freiwilligen Leistung im Sinne des § 267 Abs. 2 Nr. 4 LAG. 2. Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die von einer Unterstützungskasse unter Ausschluß eines Rechtsanspruchs und unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs gewähr
Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren
Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem Bundes- oder Landesrecht
»Die nach § 33 a der Gewerbeordnung erforderliche Erlaubnis zum Betrieb einer sogenannten Peep-Show muß versagt werden, weil die beabsichtigten Veranstaltungen den guten Sitten zuwiderlaufen.«
»Der Aufenthaltserlaubnis einschließlich der fiktiven Erlaubnis gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 AuslG darf grundsätzlich auch Asylbewerbern gegenüber eine Auflage beigefügt werden, um sicherzustellen, daß der Ausländer eine künftige Ausreisepflicht auf eigene Ko
»Die nach § 33 a der Gewerbeordnung erforderliche Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Veranstalten der öffentlichen Vorführung des menschlichen Geschlechtsverkehrs muß versagt werden, weil die beabsichtigten Veranstaltungen den guten Sitten zuwiderlaufen.«
Beamtenrecht; Hauptamt; Nebentätigkeit
»1. Die Verwendung des Wortes 'förderungswürdig' in der Stellungnahme des höheren Vorgesetzten bedeutet keinen Widerspruch zur Feststellung 'uneingeschränkt förderungswürdig' ('C') in der Bewertung der Gesamteignung. 2. Die Aufhebung eines Sicherheitsbesc
»Zum Anspruch des Beamten auf Beihilfe für Mehraufwendungen seines Ehegatten infolge Inanspruchnahme einer anderen als der allgemeinen Pflegeklasse bei Krankenhausaufenthalt, wenn der Ehegatte aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung im öffentliche
»Eine berufsständische Kammer nimmt ein ihr nicht zustehendes allgemeinpolitisches Mandat auch dann wahr, wenn sie in den von ihr herausgegebenen Verbandszeitschriften Beiträge allgemeinpolitischen Inhalts veröffentlicht.«
Verfassungsmäßigkeit der Entlassung eines Beamten auf Probe; Verschiedene Reaktion des Dienstherrn auf ein gleichartiges Verhalten bei Beamten auf Lebenszeit einerseits und Beamten auf Probe andererseits; Vorliegen eines sich erst nach Ablauf der laufbahn